Deutsche Ameisenschutzwarte e.V.
Arbeitskreis Not- und Rettungsumsiedlung von Ameisenvölkern
Vorsitzende: Dr. Angelika Mann, Fritz-Hollweg-Ring 16, 01665 Klipphausen
Tel. privat: 0 35 204 / 4 04 34
E-Mail: angelika.mann@ameisenschutzwarte-sachsen.de
Auswertung der Umsiedelungen in Deutschland
Ameisenschutzwarte
Landesverband Bayern e.V.
Arbeitskreis Not- und
Rettungsumsiedlung von Ameisenvölkern
Geschäftsstelle:
Naabweg 1, 92507 Nabburg, 09433-2058970
Handy: 0170-6540313
Fax: 03222-3703609
Mail: ameise.bayern@t-online.de http://www.ameisenfreunde.de
Auswertung der Umsiedelungen in Bayern
Liebe Ameisenfreunde,
der Arbeitskreis „Not- und Rettungsumsiedelung“ wurde
am 20. September 1996 in Nabburg gegründet.
Auf der Grundlage langjähriger Erfahrungen vieler
Ameisenfreunde wurden die „Grundsätze Rettungsumsiedelung“
der DASW
erstellt. Ein wichtiger Baustein waren dabei die Ergebnisse der
Forschung von Prof. Dr. Karl Gößwald
welche durch seinen Mitarbeiter Herrn Julius Travan
mit eingebracht wurden.
Die Grundsätze dienen Ameisenfreunden und Behörden
als Hilfsmittel bei erforderlichen
Umsiedelungen von Ameisenvölkern aus
Baustellen.
Ein weiteres Ziel des AK ist es, durch die Sammlung
und Auswertung der Daten von Umsiedelungen Kenntnisse
über die Anzahl und Arten der umgesiedelten
Waldameisenvölker zu erhalten.
Durch die Erfassung und Veröffentlichung der
ebenfalls gesammelten
Umsiedelungs-Ursachen werden die
Gefährdungs-Bereiche sichtbar.
Die Meldungen der Umsiedelungen sollten spätestens
Mitte Dezember bei:
Dr. Angelika Mann, Fritz-Hollweg-Ring 16, 01665
Klipphausen,
Tel. Privat: 0 35 204 / 4 04 34 Tel. Dienstl: 0 35 203 / 38 31 233
E-Mail: angelika.mann@ameisenschutzwarte-sachsen.de
eingehen, dann ist gewährleistet, dass diese in der
ersten Ausgabe der Verbandszeitschrift
veröffentlicht werden können.
Für die
Umsiedelung von Waldameisenvölkern sollte dringend auf die Jahreszeit geachtet
werden:
Die beste
Zeit ist nach dem Winter, so von Mitte März bis Mitte Mai, in der Zeit sind
auch die Königinnen in der Nestkuppel
und haben
so die Chance relativ verletzungsfrei mit umgesetzt werden. Die Umsiedelung ist
in der Regel erfolgreich!
Von Mitte
Mai bis Mitte Juli sind Umsiedelungen auch noch möglich. Allerdings ist in
dieser Zeit zu beachten, dass die
Königinnen
bereits wieder im unteren Teil des Nestes leben und deren Bergung immer die
Gefahr der Beschädigung birgt.
Spätere
Umsiedelungen verlaufen meist nicht erfolgreich, vor allem wenn diese unter
Zeitdruck durchzuführen sind.
Man
spricht hier von Notumsiedelungen, diese sollten unterlassen werden.
Von September
bis Februar sind Umsiedlungen grundsätzlich zu vermeiden. Für den restlichen
Teil der Aktivitätszeit
(September
bis etwa Ende Oktober) bleibt den Ameisen sonst zu wenig Zeit, das Nest neu
anzulegen und sich die für
das
Überleben des Winters und zeitigen Frühjahrs
nötigen körpereigenen Fettreserven anzufressen.
In der
Ruhephase (etwa November - Februar) verbietet sich eine Umsiedlung von selbst.
Deutsche
Ameisenschutzwarte
Arbeitskreis „Not- und
Rettungsumsiedelung“ (NuRu) von Ameisenvölkern
Arbeitsgrundsätze zur
Rettungsumsiedlung von Waldameisenvölkern
Im
Zuge des Landschaftsverbrauchs durch den Menschen ist die Aus- und Umsiedlung
von Waldameisenvölkern oftmals die einzige Möglichkeit,
sie
vor Vernichtung zu bewahren und zu erhalten. Soll in solchen Fällen das Ziel
erreicht werden, einem Ameisenvolk das Überleben zu ermöglichen,
muss
das Vorgehen gründlich geplant, sachkundig vorgenommen und von Respekt vor
diesen Lebewesen getragen sein.
Bei
Baumaßnahmen auf Waldflächen ist grundsätzlich immer davon auszugehen, dass
Lebensraum von Waldameisen betroffen ist und diesen u.U.
Gefahr
oder gar Vernichtung drohen;
Gewissheit kann hier immer nur eine rechtzeitige fachkundige
Kontrolle der fraglichen Flächen bzw.
die
Einsichtnahme in ggf. bestehende Nestkartierungen erbringen. Eine
Flächenkontrolle muss kategorisch immer Bestandteil von Bauplanungen bzw.
Genehmigungsverfahren sein, anders kann bei solchen Maßnahmen den
Verpflichtungen aus Naturschutzgesetz und Artenschutzbestimmungen u.a.
auch
gegenüber Waldameisen gar nicht nachgekommen werden.
1. Generelle
Grundsätze
Jede angebliche
Konfliktsituation Mensch/Ameisen muß vor Ort
fachkundig überprüft werden. Aufklärung der sich von Ameisen
gestört
fühlenden Menschen kann oft die weitere Duldung der Ameisen-Nachbarschaft
bewirken (Vermeidung der Umsiedlung).
Nach Möglichkeit
sollten die Ameisen immer an dem von ihnen besetzten Platz verbleiben.
2. Gründe für Umsiedlungen
Der triftigste Grund
für die Umsiedlung eines Ameisenvolkes ist dessen ernsthafte Existenzgefahr
an seinem
bisherigen Standort. Vernichtung von ganzen Ameisenvölkern droht meist im
Zusammenhang mit:
-
Wege-, Straßen- und
Gleisbau,
-
Errichtung von Stauseen
und Wasserstraßen,
-
Umwandlung von Wald- in
Ackerflächen,
-
großflächigem Windwurf oder Kahlschlag im Wald (Entzug der
Nahrungsgrundlage),
-
Bauflächenausweisungen
jeder Art,
-
Ameisensiedlungen in
Wohnbereichen bzw. auf sonstigen Nutzflächen des Menschen.
3. Rechtliche Grundlagen
3.1
Bundesnaturschutzgesetz § 13; § 14 Abs.
1 u. 2, § 15, § 39, § 44;
3.2 Bundesartenschutzverordnung
3.3
Naturschutzgesetze der Länder
Mit diesen gesetzlichen Bestimmungen ist
n festgelegt, dass Waldameisen zu den "besonders / streng geschützten
Tierarten" gehören;
n verboten, Waldameisen (u. deren Puppen, Larven, Eier) zu
fangen, zu töten sowie
n deren Nester zu beschädigen oder zu zerstören,
n geregelt, dass die zuständige Naturschutzbehörde (in Bayern
"Höhere Naturschutzbehörde" /Bezirksregierung)
erforderlichenfalls,
z.B. für Rettungsumsiedlungen von Waldameisenvölkern auf entsprechenden Antrag
Ausnahmen
von den o.a.
Verboten genehmigen kann.
Methodische Bindungen aufgrund von Biologie und Verhalten der
Waldameisen
4.1 Bei der Umsiedlung eines Waldameisenvolkes muss die Königin (monogyne Art) bzw.
müssen die Königinnen (polygyne
Art) unversehrt mit geborgen werden; ohne Königin stirbt
das Ameisenvolk unweigerlich ab.
In jedem Jahr sind die Königinnen nur um
die Zeit der Sonnung innerhalb bzw. sogar auf
dem Nesthügel; die Sonnungszeit
fällt in die ersten sonnigen, wärmeren Frühjahrswochen
(wetterlageabhängig im
Februar/März/April/Mai).
4.2 Umsiedlungen sollten
grundsätzlich so geplant werden, dass sie im Zeitraum der Sonnung
durchgeführt werden können, weil sich in
dieser Phase die meisten Ameisen nicht im
Erdboden sondern im bzw. auf dem
Nesthügel und allenfalls in einer flachen Boden-
schicht
darunter aufhalten, insbesondere ist dieser Sachverhalt in Bezug auf die König-
innen von besonderer Bedeutung, die im
lockeren Material des Nesthügels mit größerer
Sicherheit unversehrt mit geborgen
werden können - außerhalb des Zeitraumes um die
Sonnungsphase
befinden sich diese im Erdboden und werden beim Ausgraben oft verletzt
oder unbeabsichtigt getötet; letzteres
bewirkt bei einem monogynen Volk - umgesiedelt
oder nicht - das sichere Absterben.
4.3 Bei
Umsiedlungen, die während der Sonnungsperiode
durchgeführt werden, braucht
i.d.R. nur der Nesthügel,
erforderlichenfalls ein Teil der flachen Bodenschicht mitsamt
den Bewohnern umgesetzt zu werden; der in tieferen
Bodenschichten befindliche
umfangreiche Nestteil braucht dann i.d.R. nicht ausgegraben zu werden.
4.4 Als
Rettungsumsiedlungen werden Umsetzungen bezeichnet, die vorausschauend geplant
und demzufolge um die Zeit der Sonnung durchgeführt werden können - diese Vorgehens-
weise muss die Regel sein.
4.5 Notumsiedlungen sind
Umsetzungen, die aufgrund plötzlich auftretender Zwänge und
ohne Möglichkeit der sachgemäßen
langfristigen Vorplanung vorgenommen werden
müssen; sie liegen zeitlich meist
außerhalb der Sonnungsphase und müssen deshalb die
Ausnahme sein.
4.6
Ab September bis Februar sind Umsiedlungen
grundsätzlich zu vermeiden; für den restlichen
Teil der Aktivitätszeit (September bis
etwa Ende Oktober) bleibt den Ameisen sonst zu wenig
Zeit, das Nest neu anzulegen und sich die
für das Überleben des Winters und zeitigen
Frühjahrs nötigen körpereigenen
Fettreserven anzufressen.
In der Ruhephase (etwa November -
Februar) verbietet sich eine Umsiedlung von selbst.
5. Vorbereitende Maßnahmen
5.1 Überprüfung der ökologischen Verhältnisse am Altstandort des
Waldameisenvolkes.
5.2 Artbestimmung vornehmen (lassen).
5.3
Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde und Einverständnis des
Grundeigentümers einholen.
5.4 Neustandort
festlegen, dabei darauf achten, dass dieser
- mindestens 300 m vom Altstandort
entfernt ist,
- dem Altstandort möglichst gleicht ,
- nach Möglichkeit so liegt, dass er von
einem Heger über längere Zeit nachbetreut werden kann,
- weitgehend frei ist von anderen
seltenen/geschützten Insektenarten,
- über ausreichend Nahrungsgrundlagen (Lachniden-/Lecanienbesatz)
verfügt.
Erforderlichenfalls im Herbst vor der
Umsiedlung Lachniden - Eigelege
ansetzen.
5.5 Den
Umsiedlungszeitpunkt vorplanen und den Neustandort für die Ansiedlung
vorbereiten.
6. Praktische Durchführung
6.1 Umsiedlung i.d.R. während der Sonnungsphase
bei möglichst frostfreier, trockener, warmer Wetterlage.
6.2 Bei den
Arbeiten am Nest auf Königinnen achten, diese ggf. in gesondertem Behälter
verwahren und transportieren.
6.3 Mit Ameisen
gefüllte Transportbehälter gut belüften - mit Kunststoffgaze verschließen
und vor Sonneneinstrahlung schützen.
6.4 Zeitraum zwischen
Entnahme am Altstandort und Aussetzen am Neustandort so
kurz wie möglich halten.
6.5 Am
Neustandort Startfütterung (Zucker, Bienenfutterteig, etc.).
6.6 Neustandort kartieren.
7. Notwendige
Nachsorge/Anschlußhege
7.1 In 5 – 7
Tagen nach der Umsiedlung den Altstandort kontrollieren und ggf. verbliebene
Reste des Volkes nachholen.
7.2 Regelmäßige,
Kontrolle des umgesiedelten Volkes hinsichtlich
- Nahrungssituation,
- Annahme des Neustandortes,
- im Mai/Juni des Folgejahres
Vorhandensein von Brut kontrollieren (Austragen von
Puppenhüllen zeigt das Vorhandensein
von Königinnen an),
7.3 Entwicklung des Volkes am Neustandort in der Folgezeit
überwachen und dokumentieren
(Durchm.
Erdauswurf; Belebungsgrad der Nestoberfläche; Stärke des Baumbelaufes).
8. Weitere fachliche
Grundregeln
8.1 Umsiedelungsarbeit ist Handarbeit; Handwerkszeuge können
dabei sein:
Schottergabel, Schaufel, Spaten, Säge,
Beil, etc. und natürlich Transport-
behälter wie
saubere Papiersäcke oder Tonnen mit luftdurchlässigem Verschluss.
8.2 Der Einsatz von Großmaschinen (Schaufelbagger, Ballenumsetzer usw.),
wie
verschiedentlich schon beobachtet, ist
bei dieser Arbeit grundsätzlich abzulehnen, weil
dabei alle Hohlräume des Nestes und auch
deren Bewohner (auch Königinnen!) in der
Regel zerdrückt werden. Ausnahmsweise ist
Baggereinsatz in besonders schwierigen
Situationen denkbar, z.B. Nest unter sehr
großem Wurzelstock - dann aber nicht mit
Baggerschaufel einsetzen sondern mit Hubgabel zum Heben des Stockes.
8.3 Arbeiten am
Nest, also insbesondere auch Umsiedlungen
- möglichst immer in den frühesten
Morgenstunden vornehmen; die Ameisen sind
dann noch klamm und langsam, und zu
dieser Tageszeit sind die meisten noch im Nest.
- immer mit Rücksicht auf die Großwetterlage
planen und durchführen; zur
anschließenden Neuorganisation bzw. zum
Neuaufbau des Nesthügels brauchen
die Ameisen mindestens 2 - 3 Tage
wärmeres, möglichst trockenes Wetter.
Erstellt:
Nabburg, den 20.09.1996, Stand 22.03.2011
Infoblatt für die
Umsiedelung von Waldameisenvölkern
Absicherung
von Waldameisenvölkern auf Baustellen
Kostenschätzung für eine
Umsiedelung
Erhebungsbogen für
Umsiedelungen
Stand: 26.01.2021