Deutsche Ameisenschutzwarte e.V.
Arbeitskreis Not- und Rettungsumsiedlung von Ameisenvölkern
Vorsitzende: Dr. Angelika Mann, Fritz-Hollweg-Ring 16, 01665 Klipphausen
Tel. privat: 0 35 204 / 4 04 34
E-Mail: angelika.mann@ameisenschutzwarte-sachsen.de
Ameisenschutzwarte
Landesverband Bayern e.V.
Arbeitskreis Not- und
Rettungsumsiedlung von Ameisenvölkern
Geschäftsstelle:
Naabweg 1, 92507 Nabburg, 09433-2058970 Handy: 0170-6540313
Fax: 03222-3703609 Mail: ameise.bayern@t-online.de http://www.ameisenfreunde.de
Auswertung der Umsiedelungen in Bayern
Liebe Ameisenfreunde,
der Arbeitskreis „Not- und Rettungsumsiedelung“
wurde am 20. September 1996 in Nabburg gegründet.
Auf der Grundlage langjähriger Erfahrungen vieler
Ameisenfreunde wurden die „Grundsätze Rettungsumsiedelung“
der DASW
erstellt. Ein wichtiger Baustein waren dabei die Ergebnisse der
Forschung von Prof. Dr. Karl Gößwald
welche durch seinen Mitarbeiter Herrn Julius Travan
mit eingebracht wurden.
Die Grundsätze dienen Ameisenfreunden und Behörden
als Hilfsmittel bei erforderlichen
Umsiedelungen von Ameisenvölkern aus
Baustellen.
Ein weiteres Ziel des AK ist es, durch die Sammlung und
Auswertung der Daten von Umsiedelungen Kenntnisse
über die Anzahl und Arten der umgesiedelten
Waldameisenvölker zu erhalten.
Durch die Erfassung und Veröffentlichung der
ebenfalls gesammelten
Umsiedelungs-Ursachen werden die
Gefährdungs-Bereiche sichtbar.
Die Meldungen der Umsiedelungen sollten spätestens
Mitte Dezember bei:
Dr. Angelika Mann, Fritz-Hollweg-Ring 16, 01665
Klipphausen,
Tel. Privat: 0 35 204 / 4 04 34 Tel. Dienstl: 0 35 203 / 38 31 233
E-Mail: angelika.mann@ameisenschutzwarte-sachsen.de
eingehen, dann ist gewährleistet, dass diese in der
ersten Ausgabe der Verbandszeitschrift
veröffentlicht werden können.
Für die
Umsiedelung von Waldameisenvölkern sollte dringend auf die Jahreszeit geachtet
werden:
Die beste
Zeit ist nach dem Winter, so von Mitte März bis Mitte Mai, in der Zeit sind
auch die Königinnen in der Nestkuppel
und haben
so die Chance relativ verletzungsfrei mit umgesetzt werden. Die Umsiedelung ist
in der Regel erfolgreich!
Von Mitte
Mai bis Mitte Juli sind Umsiedelungen auch noch möglich. Allerdings ist in
dieser Zeit zu beachten, dass die
Königinnen
bereits wieder im unteren Teil des Nestes leben und deren Bergung immer die
Gefahr der Beschädigung birgt.
Spätere
Umsiedelungen verlaufen meist nicht erfolgreich, vor allem wenn diese unter
Zeitdruck durchzuführen sind.
Man
spricht hier von Notumsiedelungen, diese sollten unterlassen werden.
Von August
bis Februar sind Umsiedlungen grundsätzlich zu vermeiden. Für den restlichen
Teil der Aktivitätszeit
(September
bis etwa Ende Oktober) bleibt den Ameisen sonst zu wenig Zeit, das Nest neu
anzulegen und sich die für
das
Überleben des Winters und zeitigen Frühjahrs
nötigen körpereigenen Fettreserven anzufressen.
Deutsche Ameisenschutzwarte
Arbeitskreis „Not- und
Rettungsumsiedelung“ (NuRu) von Ameisenvölkern
Arbeitsgrundsätze zur Rettungsumsiedlung von
Waldameisenvölkern
Im Zuge des
Landschaftsverbrauchs durch den Menschen ist die Aus- und Umsiedlung von
Waldameisenvölkern
oftmals die einzige Möglichkeit, sie vor Vernichtung zu bewahren und zu
erhalten. Soll in solchen Fällen das Ziel erreicht werden, einem Ameisenvolk
das Überleben zu ermöglichen, muß das Vorgehen
gründlich geplant, sachkundig vorgenommen und von Respekt vor diesen Lebewesen
getragen sein.
Bei Baumaßnahmen auf
Waldflächen ist grundsätzlich immer davon auszugehen, daß
Lebensraum von Waldameisen betroffen ist und diesen u.U. Gefahr oder gar
Vernichtung drohen; Gewissheit kann hier immer nur eine rechtzeitige
fachkundige Kontrolle der fraglichen Flächen bzw. die Einsichtnahme in ggf.
bestehende Nestkartierungen erbringen. Eine Flächenkontrolle muß kategorisch immer Bestandteil von Bauplanungen bzw.
Genehmigungsverfahren sein, anders kann bei solchen Maßnahmen den
Verpflichtungen aus Naturschutzgesetz und Artenschutzbestimmungen u.a. auch
gegenüber Waldameisen gar nicht nachgekommen werden.
1. Generelle
Grundsätze
Jede angebliche Konfliktsituation Mensch/Ameisen muß vor Ort fachkundig überprüft werden. Aufklärung der
sich von Ameisen gestört fühlenden Menschen kann oft die weitere Duldung der
Ameisen-Nachbarschaft bewirken (Vermeidung der Umsiedlung). Nach Möglichkeit
sollten die Ameisen immer an dem von ihnen besetzten Platz verbleiben.
2. Gründe für Umsiedlungen
Der triftigste Grund für die Umsiedlung eines Ameisenvolkes
ist dessen ernsthafte Existenzgefahr
an seinem bisherigen Standort. Vernichtung von ganzen
Ameisenvölkern droht meist im Zusammenhang mit:
-
Wege-, Straßen- und
Gleisbau,
-
Errichtung von Stauseen
und Wasserstraßen,
-
Umwandlung von Wald- in
Ackerflächen,
-
großflächigem Windwurf
oder Kahlschlag im Wald (Entzug der Nahrungsgrundlage),
-
Bauflächenausweisungen
jeder Art,
-
Ameisensiedlungen in
Wohnbereichen bzw. auf sonstigen Nutzflächen des Menschen.
3. Rechtliche Grundlagen
3.1 Bundesnaturschutzgesetz § 13; § 14 Abs. 1 u. 2, § 15, §
39, § 44;
3.2 Bundesartenschutzverordnung
3.3 Naturschutzgesetze der Länder
Mit diesen
gesetzlichen Bestimmungen ist
n festgelegt, daß Waldameisen zu den
"besonders / streng geschützten Tierarten" gehören;
n verboten, Waldameisen (u. deren Puppen, Larven, Eier) zu
fangen, zu töten sowie
n deren Nester zu beschädigen oder zu zerstören,
n geregelt, daß die zuständige
Naturschutzbehörde (in Bayern "Höhere Naturschutzbehörde"
/Bezirksregierung) erforderlichenfalls, z.B. für Rettungsumsiedlungen von
Waldameisenvölkern auf entsprechenden Antrag Ausnahmen von den o.a. Verboten
genehmigen kann.
Methodische Bindungen aufgrund von Biologie und Verhalten der
Waldameisen
4.1 Bei der Umsiedlung eines Waldameisenvolkes muß die Königin (monogyne Art)
bzw.
müssen die
Königinnen (polygyne Art) unversehrt mit geborgen werden; ohne Königin
stirbt
das Ameisenvolk
unweigerlich ab.
In jedem Jahr
sind die Königinnen nur um die Zeit der Sonnung
innerhalb bzw. sogar auf
dem Nesthügel;
die Sonnungszeit fällt in die ersten sonnigen,
wärmeren Frühjahrswochen
(wetterlageabhängig im Februar/März/April/Mai).
4.2 Umsiedlungen sollten
grundsätzlich so geplant werden, daß sie im Zeitraum
der Sonnung
durchgeführt
werden können, weil sich in dieser Phase die meisten Ameisen nicht im
Erdboden sondern
im bzw. auf dem Nesthügel und allenfalls in einer flachen Boden-
schicht darunter aufhalten, insbesondere ist dieser
Sachverhalt in Bezug auf die König-
innen von
besonderer Bedeutung, die im lockeren Material des Nesthügels mit größerer
Sicherheit
unversehrt mit geborgen werden können - außerhalb des Zeitraumes um die
Sonnungsphase befinden sich diese im Erdboden und werden
beim Ausgraben oft verletzt
oder
unbeabsichtigt getötet; letzteres bewirkt bei einem monogynen
Volk - umgesiedelt
oder nicht - das
sichere Absterben.
4.3 Bei Umsiedlungen, die während der Sonnungsperiode
durchgeführt werden, braucht
i.d.R. nur der
Nesthügel, erforderlichenfalls ein Teil der flachen Bodenschicht mitsamt
den Bewohnern
umgesetzt zu werden; der in tieferen Bodenschichten befindliche
umfangreiche Nestteil braucht dann i.d.R. nicht ausgegraben zu werden.
4.4 Als Rettungsumsiedlungen
werden Umsetzungen bezeichnet, die vorausschauend geplant
und demzufolge um
die Zeit der Sonnung durchgeführt werden können -
diese Vorgehens-
weise muß die Regel sein.
4.5 Notumsiedlungen sind
Umsetzungen, die aufgrund plötzlich auftretender Zwänge und
ohne Möglichkeit
der sachgemäßen langfristigen Vorplanung vorgenommen werden
müssen; sie
liegen zeitlich meist außerhalb der Sonnungsphase und
müssen deshalb die
Ausnahme sein.
4.6 Ab August bis Februar
sind Umsiedlungen grundsätzlich zu vermeiden; für den
restlichen
Teil der
Aktivitätszeit (August bis etwa Ende Oktober) bleibt den Ameisen sonst zu wenig
Zeit, das Nest
neu anzulegen und sich die für das Überleben des Winters und zeitigen
Frühjahrs nötigen
körpereigenen Fettreserven anzufressen
5. Vorbereitende Maßnahmen
5.1 Überprüfung der ökolog.
Verhältnisse am Altstandort des Waldameisenvolkes.
5.2 Artbestimmung vornehmen (lassen).
5.3 Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde und
Einverständnis des Grundeigen-
tümers einholen.
5.4 Neustandort festlegen, dabei darauf achten, daß dieser
- mindestens 300
m vom Altstandort entfernt ist,
- dem Altstandort
möglichst gleicht,
- nach
Möglichkeit so liegt, daß er von einem Heger über
längere Zeit nachbetreut
werden
kann,
- weitgehend frei
ist von anderen seltenen/geschützten Insektenarten,
- über
ausreichend Nahrungsgrundlagen (Lachniden- /Lecanienbesatz) verfügt.
Erforderlichenfalls im Herbst vor der Umsiedlung Lachniden
- Eigelege ansetzen.
5.5 Den Umsiedlungszeitpunkt vorplanen und den Neustandort
für die Ansiedlung
vorbereiten.
6. Praktische Durchführung
6.1 Umsiedlung i.d.R. während der Sonnungsphase
bei möglichst frostfreier,
trockener, warmer
Wetterlage.
6.2 Bei den Arbeiten am Nest auf Königinnen achten, diese
ggf. in gesondertem
Behälter
verwahren und transportieren.
6.3 Mit Ameisen gefüllte Transportbehälter gut belüften - mit
Kunststoffgaze verschließen
und vor
Sonneneinstrahlung schützen.
6.4 Zeitraum zwischen Entnahme am Altstandort und Aussetzen
am Neustandort so
kurz wie möglich
halten.
6.5 Am Neustandort Startfütterung (Zucker, Bienenfutterteig,
etc.).
6.6 Neustandort kartieren.
7. Notwendige
Nachsorge/Anschlußhege
7.1 In 5 – 7 Tagen nach der Umsiedlung den Altstandort
kontrollieren und ggf. verbliebene
Reste des Volkes
nachholen.
7.2 Regelmäßige, Kontrolle des umgesiedelten Volkes
hinsichtlich
-
Nahrungssituation,
- Annahme des
Neustandortes,
- im Mai/Juni des
Folgejahres Vorhandensein von Brut kontrollieren (Austragen von
Puppenhüllen zeigt
das Vorhandensein von Königinnen an),
7.3 Entwicklung des Volkes am Neustandort in der Folgezeit
überwachen und dokumentieren
(Durchm. Erdauswurf; Belebungsgrad der Nestoberfläche;
Stärke des Baumbelaufes).
8. Weitere fachliche
Grundregeln
8.1 Umsiedelungsarbeit ist Handarbeit; Handwerkszeuge können
dabei sein:
Schottergabel,
Schaufel, Spaten, Säge, Beil, etc. und natürlich Transport-
behälter wie saubere Papiersäcke oder Tonnen mit
luftdurchlässigem Verschluß.
8.2 Der Einsatz von Großmaschinen (Schaufelbagger,
Ballenumsetzer usw.), wie
verschiedentlich
schon beobachtet, ist bei dieser Arbeit grundsätzlich abzulehnen, weil
dabei alle
Hohlräume des Nestes und auch deren Bewohner (auch Königinnen!) in der
Regel zerdrückt
werden. Ausnahmsweise ist Baggereinsatz in besonders schwierigen
Situationen
denkbar, z.B. Nest unter sehr großem Wurzelstock - dann aber nicht mit
Baggerschaufel einsetzen sondern mit Hubgabel zum
Heben des Stockes.
8.3 Arbeiten am Nest, also insbesondere auch Umsiedlungen
- möglichst immer
in den frühesten Morgenstunden vornehmen; die Ameisen sind
dann noch klamm
und langsam, und zu dieser Tageszeit sind die meisten noch im Nest.
- immer mit
Rücksicht auf die Großwetterlage planen und durchführen; zur
anschließenden
Neuorganisation bzw. zum Neuaufbau des Nesthügels brauchen
die Ameisen
mindestens 2 - 3 Tage wärmeres, möglichst trockenes Wetter.
Nabburg, den 13.09.2024
Infoblatt für die
Umsiedelung von Waldameisenvölkern
Absicherung
von Waldameisenvölkern auf Baustellen
Kostenschätzung für eine Umsiedelung
Erhebungsbogen für Umsiedelungen
Stand: 17.10.2024